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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Vertragsgegenstand
Der Mieter mietet ein MB Sprinter, inklusive Fahrer.
Der Fahrer ist nicht verpflichtet über unzumutbare
Zeitspannen
zu fahren. Möglicherweise notwendige
Fahrtunterbrechungen, liegen
im Ermessen des Fahrers und es besteht kein Anspruch
auf eine
ununterbrochene Fahrt zum Fahrtziel. Für die zeitliche
Einhaltung
des Tourneeplans ist der Fahrer nicht verantwortlich.
Im Falle
einer Übernachtung ist dem Fahrer eine geeignete
Schlafmöglichkeit
zu stellen. Das Fahrzeug kann, nach Absprachen mit dem
verantwortlichen
Fahrer, auch vom Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen
gefahren
werden. In diesem Fall gelten für den Mieter und
dessen Erfüllungsgehilfen
folgende Regelungen:
- Fahrberechtigt sind Fahrer, die über 23 Jahre alt
sind und
über eine nicht mehr eingeschränkte Fahrerlaubnis
verfügen.
- Der Fahrer muss dem Vermieter eine gültige
Fahrerlaubnis vorlegen
und verpflichtet sich die StVO einzuhalten.
- Für alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die
der Mieter
oder dessen Erfüllungsgehilfe mit dem KFZ begeht, ist
der Mieter
voll verantwortlich und übernimmt die entstehenden
Kosten.
- Der Vermieter oder vom Vermieter bestimmte Fahrer
behält sich
das Recht vor Fahrer des Mieters abzulehnen.
Für Schäden, die der Mieter oder dessen
Erfüllungsgehilfen verursachen,
trägt der Mieter mit die Selbstbeteiligung der
Vollkaskoversicherung
in Höhe von 1500,- € und die Selbstbeteiligung der
Teilkasko
in Höhe von 150,- €.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden
haftet der
Mieter uneingeschränkt.
2.) Leistungen des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich das Fahrtzeug in einem
einwandfreien
technischen und fahrbereiten Zustand zur Verfügung zu
stellen.
Etwaige Reparaturkosten die durch eine vertragsgemäße
Nutzung
des Fahrzeugs entstehen, trägt der Vermieter.
Dem Mieter wird das Fahrzeug in gereinigtem Zustand
übergeben.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter
das Fahrzeug
in sauberen Zustand zu übergeben. Sollte dies nicht
der Fall
sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, das
Fahrzeug
professionell reinigen zu lassen und die Kosten dem
Mieter in
Rechnung zu stellen.
3.) Leistungen des Mieters
Der Mieter übernimmt die Kosten für Kraftstoff
(Diesel) und
anfallendes Motoröl. Zuzüglich gehen die Kosten für
Vignetten
oder Autobahnmaut, Parkgebühren und sonstige Kosten zu
Lasten
des Mieters.
Das KFZ fährt bei Beginn des Mietverhältnisses
vollgetankt zum
Mieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat das
KFZ wieder
vollgetankt am Standort des Vermieters zu stehen.
Anfallende
Kosten für Nachbetankungen gehen zu Lasten des
Mieters.
4.) Reservierung
Schriftliche Reservierungen gelten als verbindlich.
Sollte die Stornierung einer Reservierung mind. 21
Tage vor
Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, wird dem Mieter
eine
Bearbeitungsgebühr von 50,- € in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen unter 21 Tagen vor Beginn des
Mietverhältnisses
wird die Hälfte des vereinbarten Mietpreises in
Rechnung gestellt.
Sollte der Vermieter das KFZ in diesem Zeitraum
anderweitig
vermieten können, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von
50,- € in Rechnung gestellt.
Diese Stornogebühren sind sofort zahlbar und fällig.
5.) Kündigungsrecht
Der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis
jederzeit zu
kündigen, wenn das KFZ nicht ordnungsgemäß behandelt
wird oder
es zwischen Vermieter und Mieter zu unüberwindbaren
Meinungsverschiedenheiten
kommt.
Bei Zuwiderhandlungen des Mieters gegen diesen Vertrag
oder
dessen Bestandteile, hat der Vermieter das Recht zur
sofortigen
Kündigung.
Sollte dem Mieter dadurch Kosten entstehen, so geht
dies zu
seinen Lasten. Der Vermieter leistet keinen
Schadensersatz oder
sonstige Leistungen an den Mieter.
Im Fall einer Kündigung wird dem Mieter die
vereinbarte Gesamtsumme
in Rechnung gestellt.
6.) Sonstige Vereinbarungen
Die Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR) darf zu keinem
Zeitpunkt
ausgeschaltet werden. Für etwaige Schäden durch
Zuwiderhandlung
haftet der Mieter.
Ferner müssen alle Fahrzeuginsassen stets angeschnallt
sein
und die Nutzung des eingebauten Bettes ist während der
Fahrt
nicht erlaubt.
Rangieren oder Rückwärtsfahrten erfolgt nur mit
Einweisung durch
eine zweite Person. Für etwaige Schäden durch
Zuwiderhandlung
haftet der Mieter.
7.)Zahlungsweise
Bei Beginn des Mietverhältnisses ist die Hälfte des
vereinbarten
Gesamtmietpreises in bar zu entrichten oder muss zu
Beginn des
Mietverhältnisses auf dem Firmenkonto eingegangen
sein. Der
Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Beendigung der
Tournee
zu entrichten.
8.) Salvatorische Klausel
Gültig sind die Vereinbarungen im Mietvertrag. Sollte
eine dieser
Regelungen im Mietvertrag gegen das BGB verstoßen oder
aus anderen
Gründen unwirksam sein, bleiben alle anderen
Regelungen davon
unberührt. |
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