Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Vertragsgegenstand
Der Mieter mietet ein MB Sprinter, inklusive Fahrer.

Der Fahrer ist nicht verpflichtet über unzumutbare Zeitspannen zu fahren. Möglicherweise notwendige Fahrtunterbrechungen, liegen im Ermessen des Fahrers und es besteht kein Anspruch auf eine ununterbrochene Fahrt zum Fahrtziel. Für die zeitliche Einhaltung des Tourneeplans ist der Fahrer nicht verantwortlich. Im Falle einer Übernachtung ist dem Fahrer eine geeignete Schlafmöglichkeit zu stellen. Das Fahrzeug kann, nach Absprachen mit dem verantwortlichen Fahrer, auch vom Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen gefahren werden. In diesem Fall gelten für den Mieter und dessen Erfüllungsgehilfen folgende Regelungen:

- Fahrberechtigt sind Fahrer, die über 23 Jahre alt sind und über eine nicht mehr eingeschränkte Fahrerlaubnis verfügen.
- Der Fahrer muss dem Vermieter eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen und verpflichtet sich die StVO einzuhalten.
- Für alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfe mit dem KFZ begeht, ist der Mieter voll verantwortlich und übernimmt die entstehenden Kosten.
- Der Vermieter oder vom Vermieter bestimmte Fahrer behält sich das Recht vor Fahrer des Mieters abzulehnen.

Für Schäden, die der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachen, trägt der Mieter mit die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung in Höhe von 1500,- € und die Selbstbeteiligung der Teilkasko in Höhe von 150,- €.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden haftet der Mieter uneingeschränkt.

2.) Leistungen des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich das Fahrtzeug in einem einwandfreien technischen und fahrbereiten Zustand zur Verfügung zu stellen. Etwaige Reparaturkosten die durch eine vertragsgemäße Nutzung des Fahrzeugs entstehen, trägt der Vermieter.

Dem Mieter wird das Fahrzeug in gereinigtem Zustand übergeben. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug in sauberen Zustand zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug professionell reinigen zu lassen und die Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

3.) Leistungen des Mieters

Der Mieter übernimmt die Kosten für Kraftstoff (Diesel) und anfallendes Motoröl. Zuzüglich gehen die Kosten für Vignetten oder Autobahnmaut, Parkgebühren und sonstige Kosten zu Lasten des Mieters.

Das KFZ fährt bei Beginn des Mietverhältnisses vollgetankt zum Mieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat das KFZ wieder vollgetankt am Standort des Vermieters zu stehen. Anfallende Kosten für Nachbetankungen gehen zu Lasten des Mieters.

4.) Reservierung

Schriftliche Reservierungen gelten als verbindlich.
Sollte die Stornierung einer Reservierung mind. 21 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses erfolgen, wird dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € in Rechnung gestellt.

Bei Stornierungen unter 21 Tagen vor Beginn des Mietverhältnisses wird die Hälfte des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt.

Sollte der Vermieter das KFZ in diesem Zeitraum anderweitig vermieten können, wird nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € in Rechnung gestellt.

Diese Stornogebühren sind sofort zahlbar und fällig.

5.) Kündigungsrecht

Der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis jederzeit zu kündigen, wenn das KFZ nicht ordnungsgemäß behandelt wird oder es zwischen Vermieter und Mieter zu unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten kommt.

Bei Zuwiderhandlungen des Mieters gegen diesen Vertrag oder dessen Bestandteile, hat der Vermieter das Recht zur sofortigen Kündigung.

Sollte dem Mieter dadurch Kosten entstehen, so geht dies zu seinen Lasten. Der Vermieter leistet keinen Schadensersatz oder sonstige Leistungen an den Mieter.

Im Fall einer Kündigung wird dem Mieter die vereinbarte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

6.) Sonstige Vereinbarungen

Die Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR) darf zu keinem Zeitpunkt ausgeschaltet werden. Für etwaige Schäden durch Zuwiderhandlung haftet der Mieter.

Ferner müssen alle Fahrzeuginsassen stets angeschnallt sein und die Nutzung des eingebauten Bettes ist während der Fahrt nicht erlaubt.

Rangieren oder Rückwärtsfahrten erfolgt nur mit Einweisung durch eine zweite Person. Für etwaige Schäden durch Zuwiderhandlung haftet der Mieter.

7.)Zahlungsweise

Bei Beginn des Mietverhältnisses ist die Hälfte des vereinbarten Gesamtmietpreises in bar zu entrichten oder muss zu Beginn des Mietverhältnisses auf dem Firmenkonto eingegangen sein. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Beendigung der Tournee zu entrichten.

8.) Salvatorische Klausel

Gültig sind die Vereinbarungen im Mietvertrag. Sollte eine dieser Regelungen im Mietvertrag gegen das BGB verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, bleiben alle anderen Regelungen davon unberührt.